Liebe Studienwerberin, lieber Studienwerber!
Noch vor der Anmeldung für das Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung an der Uni Graz steht für Sie die erfolgreiche Absolvierung des allgemeinen Aufnahmeverfahrens für Lehramtsstudien am Programm. Wir freuen uns, Sie Schritt für Schritt durch diesen Prozess zwischen Schule und Uni zu begleiten, damit wir Sie schon bald als Lehramtsstudent:in auf unserem Campus an der Uni Graz begrüßen können!
Die Anmeldung zum Aufnahmeverfahren für das Studienjahr 2025/26 ist ab Anfang März auf www.zulassunglehramt.at möglich.
Ausnahmeregelungen und Verordnung
Erfahren Sie, ob Sie vom allgemeinen Aufnahmeverfahren für Lehramtsstudien befreit sind.
Wenn Sie schon einmal Lehramt studiert haben oder von einer anderen Bildungseinrichtung wechseln, gelten besondere Regelungen.
Sie brauchen am Aufnahmeverfahren nicht teilnehmen, wenn
- Sie an einem transnationalen EU-, staatlichen oder universitären, zeitlich befristeten Mobilitätsprogrammen teilnehmen.
- Sie am 1. Mai 2024 bereits zu einem Lehramtsstudium an einer im „Verbund Aufnahmeverfahren 2024“ vertretenen Institution zugelassen sind.
- Sie schon einmal zum Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung im Entwicklungsverbund Süd-Ost zugelassen waren.
- Sie schon einmal an einer in- oder ausländischen Universität oder Pädagogischen Hochschule Lehramt studiert haben und bereits 120 ECTS-Anrechnungspunkte in einem Lehramtsstudiums gesammelt haben.
- Sie zu Ihrem bestehenden Lehramtsstudium ein Erweiterungsstudium machen möchten oder ein oder beide Unterrichtsfächer bzw. die Spezialisierung wechseln möchten oder wenn Sie innerhalb EVSO die Institution der Zulassung wechseln möchten.
Auch wenn einer der Punkte auf Sie zutrifft und Sie vom allgemeinen Teil des Aufnahmeverfahrens ausgenommen sind, ist bei bestimmten Unterrichtsfächern trotzdem vor dem Lehramtsstudium die künstlerische, sportliche oder fachliche Eignung nachzuweisen.
Den genauen Ablauf des Aufnahmeverfahrens und alle rechtlichen Bestimmungen sind in der Verordnung des Rektorats für das Aufnahmeverfahren Lehramt für das Studienjahr 2024/25 geregelt. Sie können sie im Mitteilungsblatt der Karl-Franzens-Universität Graz vom 17.01.2024 nachlesen.
Verordnung des Rektorats für das Aufnahmeverfahren Lehramt
Alle Studienwerber:innen die sich im Studienjahr 2024/25 zum Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung an der Universität Graz anmelden möchten, müssen in Entsprechung des § 65a UG zuvor ein allgemeines Aufnahmeverfahren durchlaufen, bei dem die Eignung für Lehramtsstudien festgestellt wird. Der Ablauf des Aufnahmeverfahrens ist in der Verordnung des Rektorats für das Aufnahmeverfahren Lehramt für das Studienjahr 2024/25 geregelt, die am 17. Jänner 2024 im Mitteilungsblatt der Universität Graz veröffentlicht wurde.
Kontakt und Hilfe
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