Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Wann und wo melde ich mich zum Aufnahmeverfahren 2025 an?
Die Anmeldung ist ab Anfang März 2025 auf dem Anmeldeportal www.zulassunglehramt.at möglich. Nähere Informationen folgen ab Anfang Februar 2025.
Wieso kann ich mich am Anmeldeportal nicht einloggen?
Wenn Sie sich erstmalig am zentralen Anmeldeportal registrieren, bekommen Sie auf Ihre E-Mail-Adresse einen Link zugeschickt, den Sie innerhalb von 24 Stunden bestätigen müssen! Erst danach ist Ihr Benutzer:innenkonto aktiv. Achten Sie auch darauf, dass Sie bei Ihrer Mailadresse und beim Passwort nicht versehentlich ein Leerzeichen einfügen.
Passwort vergessen?
Das kann vorkommen, ist aber kein Problem. Sie können am Anmeldeportal für das Aufnahmeverfahren jederzeit selbst ein neues Passwort anfordern. Klicken Sie dazu auf der Startseite des Portals auf den Button "Passwort vergessen" und folgen Sie den weiteren Anweisungen.
Ich habe Modul B bestanden - was nun? Wo melde ich mich zum Lehramtsstudium an?
Die Registrierung auf www.zulassunglehramt.at dient nur der Teilnahme am allgemeinen Aufnahmeverfahren.
Zum Lehramtsstudium melden Sie sich direkt über den online Bewerbungsprozess der Studienabteilugn der Universität Graz an. Nachfolgend finden Sie alle Infos: https://studienabteilung.uni-graz.at/de/onlinebewerbung/
Wo finde ich Infos zu den Voraussetzungen für die einzelnen Unterrichtsfächer?
Für alle Unterrichtsfächer im Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung ist das bestandene allgemeine Aufnahmeverfahren mit Modul B eine Voraussetzung, damit man mit dem Lehramtsstudium überhaupt beginnen kann.
Zusätzliche Eignungsprüfungen (fachliche, künstlerische und sportliche Eignung) vor dem Studium gibt es bei:
UF Bewegung und Sport
UF Bildnerische Erziehung
UF Musikerziehung
UF Instrumentalmusikerziehung
UF Technische und Textile Gestaltung
Genaue Informationen, bei welchen Unterrichtsfächern im Lauf des Studiums Latein nachgewiesen werden muss oder welche verpflichtenden sonstigen Nachweise (Biologie etc.) erforderlich sind, finden Sie bei dem jeweiligen Unterrichtsfach unter diesem Link:
www.uni-graz.at/de/studium/unterrichtsfaecher/
Klicken Sie auf das gewünschte Unterrichtsfach und lesen Sie sich die angebotenen Infos durch. Unter dem Punkt "Aufnahmeverfahren" finden Sie die genauen Infos zu den Voraussetzungen, Spracheinstufungstests etc.
Fragen dazu richten Sie am besten an das 4students-Studien-Info-Service:
E-Mail: 4students@uni-graz.at Telefon: 0316 380 1066 Web: https://studium.uni-graz.at
Ich kenne mich nicht aus. Wer hilft mir weiter?
Sie haben Fragen zum allgemeinen Aufnahmeverfahren für Lehramtsstudien? Melden Sie sich bei uns:
E-Mail: zulassunglehramt@uni-graz.at
Telefon: 0316 380 1722 (Montag-Donnerstag 9:00-12:00 Uhr)
Web: https://aufnahmeverfahren-lehramt.uni-graz.at
Sie möchten Ihre Teilnahme am allgemeinen Aufnahmeverfahren für Lehramtsstudien verwalten?
Besuchen Sie das zentrale Anmeldeportal für das allgemeine Aufnahmeverfahren für Lehramtsstudien:
Web: http://www.zulassunglehramt.at
Sie haben Fragen rund ums Studieren an der Uni Graz? - Das 4students-Studien-Info-Service ist für Sie da:
E-Mail: 4students@uni-graz.at
Telefon: 0316 380 1066
Web: https://studium.uni-graz.at
Sie haben Fragen zur Anerkennung von bereits abgelegten Prüfungen für das Lehramt?
Wenden Sie sich an das Prüfungsreferat für Lehramtsstudien:
Web: https://lehramtsstudien.uni-graz.at/de/
Sie brauchen Unterstützung bei der Anmeldung zum Studium oder haben Fragen zum Antrag auf Zulassung?
Die Studienabteilung der Uni Graz hilft Ihnen gerne weiter:
Web: https://studienabteilung.uni-graz.at/de/
Sie haben Fragen zum Unterrichtsfach Bewegung und Sport oder möchten sich zur sportmotorischen Ergänzungsprüfung anmelden?
Nehmen Sie Kontakt auf mit dem Institut für Bewegungswissenschaften, Sport und Gesundheit
Web: https://bewegungswissenschaften.uni-graz.at/de/
Kann ich bereits vor dem Abschluss der Reifeprüfung/Matura am allgemeinen Aufnahmeverfahren für Lehramtsstudien teilnehmen?
Ja. Für die Teilnahme am allgemeinen Aufnahmeverfahren ist die Matura/Reifeprüfung keine Voraussetzung.
Gibt es einen Lernkatalog zur Vorbereitung?
Nein. Mit Modul B wird Ihre persönliche Eignung festgestellt. Es gibt daher keinen Prüfungsstoff zum Lernen. Damit Sie einen Eindruck von Modul B bekommen, wird Ihnen auf www.zulassunglehramt.at unter dem Menüpunkt Anleitung/Modul B eine Sammlung von Beispielfragen zur Verfügung gestellt.
Behinderung und chronische Erkrankung
Wenn Sie aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung nach dem Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (BGStG) einen adaptierten Prüfungsmodus bei Modul B benötigen, so können Sie diesen im Rahmen der Registrierung bzw. bis zum Ende der Registrierungsfrist beantragen.
Der Bedarf ist durch den Behindertenpass des Sozialministeriums oder ein fachärztliches Gutachten (älter als sechs Monate) nachzuweisen.
Adaptionen werden gemäß gesetzlicher Bestimmungen ausschließlich in Bezug auf formale Kriterien vorgenommen (z.B. mehr Zeit oder Pausen, Papierformat statt Computertestung o.ä.)!
Auf inhaltlicher Ebene können keine Veränderungen vorgenommen werden, da die Mindestanforderungen, die hier zu erfüllen sind, sowohl für das Studium als auch für den Lehrer:innenberuf unabdingbar sind.
Für Studienwerber:innen mit Lese-Rechtschreib-Störungen oder ADHS kann KEIN adaptierter Modus gewährt werden.
Kann das Aufnahmeverfahren auch in englischer Sprache abgelegt werden?
Nein.
Wann bekomme ich meinen Prüfungstermin?
Sie bekommen Ihren persönlichen Prüfungstermin für den Prüfungsort Uni Graz erst Ende Juni zugeteilt. Halten Sie sich die Prüfungstage bis dahin unbedingt frei.
Gibt es für den computerbasierten Zulassungstest einen Ersatz- oder Ausweichtermin?
Nein. Aber Sie können den Zulassungstest (Modul B) auch an einem der anderen Prüfungsorte im Verbund Aufnahmeverfahren absolvieren. An welchem Prüfungsort Sie Modul B machen, können Sie bei der Registrierung selbst aussuchen. Modul B ist an allen Prüfungsorten im Verbund Aufnahmeverfahren einheitlich und egal wo Sie es absolvieren, Sie können sich damit an der Uni Graz zum Lehramtsstudium anmelden.
Kann man auch erst im Sommersemester mit dem Studium an der Uni Graz beginnen?
Ja, das ist möglich. Das Aufnahmeverfahren ist jeweils für das gesamte auf das Aufnahmeverfahren folgende Studienjahr gültig.
Kann ich das Aufnahmeverfahren rückwirkend nachholen?
Nein.
Bin ich mit dem Aufnahmeverfahren automatisch zum Lehramtsstudium angemeldet?
Nein.
Die Anmeldung zum Lehramtsstudium bzw. die Antragstellung auf Zulassung hat mit dem allgemeinen Aufnahmeverfahren für Lehramtsstudien nichts zu tun und ist ein separater Prozess.
Wichtig: Der online Bewerbungsprozess für die Anmeldung zum Lehramtsstudium muss innerhalb der Bewerbungsfrist der Uni Graz erfolgen.
Alle Informationen finden Sie hier: Studienabteilung der Uni Graz.
Wo und wann kann ich meine Unterrichtsfächer auswählen?
Sie wählen die Unterrichtsfächer / Spezialisierung erst bei der Anmeldung zum Studium aus. Für die Teilnahme am allgemeinen Aufnahmeverfahren müssen Sie sich noch nicht festlegen.
Ich habe schon einmal auf Lehramt studiert. Muss ich trotzdem am Aufnahmeverfahren teilnehmen?
Die Regelungen für die Befreiung vom Aufnahmeverfahren sind in der aktuell geltenden Verordnung für das Aufnahmeverfahren festgelegt. Hier weiterlesen.